Bauordnungen und Behörden
Als Entwurfsverfasser tragen Architekt:innen die Verantwortung dafür, dass bauliche Anlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend geplant und errichtet werden. Sie übernehmen diesen Auftrag als Vertreter des Bauherrn und als Koordinator für Planung und Bau. Die zu beachtenden Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien sind Architekt:innen und Fachplaner:innen im aktuellen Stand ebenso bekannt wie die entsprechenden Behörden und Kontrollstellen.
Das deutsche Bauplanungsrecht, auch Städtebaurecht genannt, hat die Aufgabe die rechtliche Qualität des Bodens und seine Nutzbarkeit festzulegen. Das Schutzziel des Städtebaurechts ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und schafft planerische Voraussetzungen für die Bebauung und Nutzung einzelner Grundstücke. Hier wird festgelegt, ob, was und wieviel wo gebaut werden darf und welche Nutzungen zugelassen werden. Diese Parameter werden in der Bauleitplanung dargestellt, die wieder Grundlage für die Kommunalen Bebauungspläne sind.
Das deutsche Bauordnungsrecht regelt in den unterschiedlichen Landesbauordnungen der Bundesländer die Anforderungen, die beim jeweiligen Bauvorhaben zu beachten sind. Das Schutzziel der Bauordnungen ist die Sicherheit der Bewohner und Nutzer, die Vermeidung von Schäden an fremdem Eigentum sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die Anforderungen der Bauordnungen beziehen sich neben dem Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens und den Voraussetzungen für die Bauvorlageberechtigung im Wesentlichen auf die Bebauung. Sichergestellt werden soll
- das gesunde Wohnen durch Definition von Mindestraumhöhen, ausreichend Belichtung, Schall-, Wärme- und Kälteschutz,
- die Sicherheit der Bewohner:innen durch Flucht- und Rettungswege, den vorbeugenden Brandschutz, Mindesthöhen von Geländern, Brüstungen, …,
- die Sicherheit der Baustelle und die Standsicherheit des Bauwerks,
- dass genügend Abstellflächen für Fahrräder, Rollstühle, Kinderwagen und Autos gebaut werden,
- die Ver- und Entsorgung des Grundstücks mit Wasser, Abwasser, Strom und eventuell auch Fernwärme und
- der Schutz der Umwelt durch energieeinsparendes Bauen, Wohnen und im Betrieb.
Die LandesHeimBauVerOrdnungen formulieren Schutzziele zur Normalisierung der Lebensumstände der Bewohner:innen und zur Erhaltung der Würde, Selbstbestimmung, Selbständigkeit und Lebensqualität in stationären Einrichtungen.
In der baden-württembergischen Verordnung wird explizit der Haushaltscharakter in Wohngruppen, der gemeinschaftliche Wohnraum mit angemessen wohnlicher Wohnraumausstattung und der Schutz der Selbstständigkeit ebenso wie die Privatsphäre gefordert.
Neben klaren Flächenvorgaben zum Raumprogramm, müssen die Bau- und Raumkonzepte der Heime den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bewohnergruppen nach Sicherheit und Selbständigkeit nachkommen und sollen direkten Zugang zu einem selbständig nutzbaren (geschützten) Außenbereich haben.