Barrierefreiheit
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG)
Seriösen Schätzungen zufolge sind nahezu 75 Prozent der Menschen über 70 Jahre von motorischen Einschränkungen betroffen (Stand 2019). Ein Teil dieser Menschen nutzt zur Fortbewegung Gehhilfen, Rollatoren und/oder Rollstühle. Auch die altersbedingte Schwerhörigkeit und Seheinschränkungen sind in diesem Alter häufig.
Eine unterstützende Umgebung, die therapeutisch durch Förderung von selbstständiger Lebensführung und rehabilitativ durch Ausgleich z. B. der Wahrnehmungsdefizite wirkt, kann die alterstypischen und auch demenzspezifischen Einschränkungen kompensieren und gleichzeitig die vorhandenen Kompetenzen erhalten. Solche unterstützenden Umgebungen entsprechen im Wesentlichen den Schutzzielen der DIN 18040: Durch die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraumes soll weitgehend allen Menschen seine Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe ermöglicht werden.