Barrierefreiheit

Bar­rie­re­frei­heit

Icon HeadlineBarrierefreiheit

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG)

Seriösen Schätzungen zufolge sind nahezu 75 Prozent der Menschen über 70 Jahre von motorischen Einschränkungen betroffen (Stand 2019). Ein Teil dieser Menschen nutzt zur Fortbewegung Gehhilfen, Rollatoren und/oder Rollstühle. Auch die altersbedingte Schwerhörigkeit und Seheinschränkungen sind in diesem Alter häufig.

Eine unterstützende Umgebung, die therapeutisch durch Förderung von selbstständiger Lebensführung und rehabilitativ durch Ausgleich z. B. der Wahrnehmungsdefizite wirkt, kann die alterstypischen und auch demenzspezifischen Einschränkungen kompensieren und gleichzeitig die vorhandenen Kompetenzen erhalten. Solche unterstützenden Umgebungen entsprechen im Wesentlichen den Schutzzielen der DIN 18040: Durch die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraumes soll weitgehend allen Menschen seine Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe ermöglicht werden.


Icon HeadlineBarrierefreiheit – Motorische Einschränkungen

Grundlage für das Barrierefreie Bauen ist die Normengruppe der DIN 18040, die Anforderungen an das Lebens- und Wohnumfeld für einen selbstständigen(!) Alltag formuliert:

Der Basisstandard „barrierefrei nutzbar“ definiert, neben dem Verzicht auf (Stolper-)Schwellen, Mindestabmessungen für Türdurchgänge, Bewegungs- und Rangierflächen für Menschen, die Gehhilfen und Rollatoren benutzen und genügt eingeschränkt auch für fitte Selbstfahrer im Rollstuhl.

Der erweiterte Standard „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ “R“ bietet zusätzlich größere Bewegungs- und Rangierflächen und die Nutzbarkeit von Bedienelementen und der Sanitärausstattung vom Rollstuhl aus.

Diese Norm berücksichtigt neben den Bedürfnissen von Menschen mit motorischen Einschränkungen auch die Bedürfnisse von Menschen mit fehlendem oder eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen, von Menschen mit kognitiven Einschränkungen, von klein- und großwüchsigen Personen und von Menschen mit Gepäck und Kinderwagen. (DIN 18040-2: 5.1)

In Pflegeheimen, Wohngemeinschaften und Seniorenwohnungen werden auf dieser Basis angepasste Standards entstehen, denn Grundsatz dieser DIN Norm ist die sinngemäße Erfüllung der Schutzziele. Zur Erläuterung werden die Schutzziele in Wort und kleinen Planausschnitten in der Norm dargestellt.

Die zukünftigen Bewohner:innen werden mehrfache, ganz unterschiedliche Einschränkungen haben. Es ist davon auszugehen, dass sie häufig auf Unterstützung angewiesen sind. Dies bedeutet u.a., dass im Flächenbedarf einer Rollstuhlfahrerin auch die Helfer:in berücksichtigt werden sollten. Neben ausreichend Rangier- und Bewegungsflächen, Schwellenfreiheit und Durchgangsbreiten braucht es auch Kompensationsmaßnahmen für eingeschränktes Hör- und Sehvermögen.

Icon HeadlineFlächenbedarfe von Personen mit Geh- und Fahrhilfen

In Ansicht und Aufsicht Maßangaben in cm:

Einen kleinen Einblick in die Themen Barrierefreiheit und Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer bieten die entsprechenden Maße und Flächenbedarfe nach DIN 18040-2 beim Wohnen:

Funktion

Barrierefrei

Barrierefrei für Rollstuhlnutzung

Lichte Mindest-Durchgangsbreite

Wohnungseingangstüre

90 cm

90 cm

Lichte Mindest-Durchgangsbreite

Türen in der Wohnung

80 cm

90 cm

Fortbewegung im Flur

120 cm Flurbreite

120 cm Flurbreite

Rangierfläche im Flur

150 cm x 150 cm

Rangierfläche

in Wohnräumen

in Schlafräumen

in Küchen

auf Freisitzen

120 cm x 120 cm

150 cm x 150 cm

Nutzung von Möbeln und Einrichtungen mit aufwendigen
Bewegungsabläufen

120 cm entlang Küchenzeilen

150 cm tief entlang Küchenzeilen

120 cm tief entlang der Einstiegsseite am Bett und 90 cm tief entlang der zweiten Längsseite

150 cm tief entlang der Einstiegsseite am Bett und 120 cm tief entlang der zweiten Längsseite

Nutzung sonstiger Möbel

90 cm tief vor dem Möbel

150 cm tief vor dem Möbel

Bewegungsflächen an Türen

150 cm x 150 cm

Alle Bewegungsflächen an Möbeln und die Rangierflächen dürfen sich überlagern und sind Mindestflächen. In Wohngemeinschaften ist mit Menschen mit mehrfachen Einschränkungen zu rechnen, die z. B. ihren Rollstuhl nicht selbst fahren und deshalb auf Hilfe angewiesen sind.


Icon HeadlineEin barrierefreier Blick nach draußen

Wer die Wohnung nur selten verlässt und sein Leben weitgehend im Sitzen verbringt, braucht auch sitzend einen ungehinderten Blick nach draußen. Bei bodentiefen Fenstern oder Brüstungshöhen bis maximal 60 cm kommt nicht nur mehr Licht und Leben in den Raum, sondern auch mehr Lebensqualität.

Das barrierefreie Bad

Neben ausreichend Bewegungsflächen auch mit Geh- und Fahrhilfen sollten auch im Bad Flächen für die Menschen eingeplant werden, die bei der Körperpflege assistieren. Neben dem Waschtisch braucht eine Person mindestens 50 cm Stehfläche.

Wenn Bäder gemeinsam genutzt werden, ist es hilfreich, wenn es noch einen zusätzlichen Raum für ein WC gibt. Zur Erleichterung der Orientierung und zur schnellen Beseitigung von Raumgeruch hilft ein Fenster mit Frischluft und Tageslicht.

Neben gutem Licht ist in Bad und WC ein kontrastreicher Farbunterschied von Wand zu Boden und zwischen Wand und den Ausstattungsgegenständen wie WC, Waschtisch, Haltegriffe und Duschstuhl wichtig für die bessere Erkennung bei kognitiven Beeinträchtigungen und Seheinschränkungen.

Das zwei Sinne Prinzip …

soll gleichzeitig eine Information für 2 Sinne vermitteln. Zum Beispiel wird kurz vor dem Ende eines Handlaufes ein taktiles Zeichen in Blindenschrift auf den Handlauf angebracht um der Nutzer:in mit eingeschränkter Sehfähigkeit das Ende der Treppe/des Flurabschnitts anzuzeigen. Oder ein Brandalarm wird nicht nur akustisch, sondern auch durch Lichtblitze angezeigt.


Planungshilfe ist ein Service der

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