Gesetze, Verordnungen und Auflagen formulieren allgemeine Schutzziele wie z.B. im Baurecht, im Brandfall, für Menschen mit Einschränkungen, zur Hygiene und vieles mehr. Sie sind jedoch keine Gestaltungs-, Entwurfs- oder Planungsgrundlagen, sondern notwendige Eigenschaften der gebauten Umwelt zum Schutz ihrer Bewohner, der Nachbarschaft und der Umwelt.