Genehmigungsplanung
Wenn der Entwurf optimal zu Konzept, Grundstück und dem Leitbild des Bauherrn passt, dann kann die Architektin mit den beratenden Fachingenieuren die Genehmigungsplanung fertigen. Sie wird von der kommunalen Baubehörde genehmigt, wenn:
- das Grundstück entsprechend dem Bebauungsplan genutzt,
- der Standsicherheitsnachweis geprüft,
- der Brandschutz und
- weitere Vorgaben zu Hygiene, Heimbauverordnung, energetischem Konzept, Arbeitsstättenrichtlinien, ...
berücksichtigt sind.
Wichtig zu wissen:
Die Bauordnungen der Bundesländer unterscheiden sich ebenso wie die entsprechenden Kontroll- und Genehmigungsstellen. Pflegeheime gehören zu den Sonderbauten und haben zum Schutz ihrer Bewohner:innen erhöhte Anforderungen an Brandschutz, Barrierefreiheit und Hygiene.
Werkplanung und Ausstattung
In der Werkplanung werden Entscheidungen zu
- Haustechnik wie Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Energiekonzept
- Art, Aufbau und Oberflächen von Wand, Decken und Bodenbelägen
- Ausstattung der Bäder, Beleuchtungskörper, Belichtung, Verschattung konkretisiert und in Abstimmung mit dem Wohnkonzept und den Anforderungen für ein funktionales und behagliches Wohn- und Arbeitsumfeld getroffen.
Für die Kostensicherheit ist es wichtig, dass auch Festlegungen zum Ausbau, wie Wandoberflächen, Beschichtungen, Fußboden, ... rechtzeitig vor der Ausschreibung der Bauarbeiten getroffen werden. Hilfreich sind dazu Materialtafeln mit Materialmustern, Bemusterungen von Oberflächen, Belägen, Ausstattungsgegenständen und Möbeln, damit nicht in der Bauphase festgestellt wird, dass z.B. ein Bodenbelag nicht urinresistent oder die Waschbeckenarmaturen vollkommen ungeeignet für die selbständige Nutzung durch Menschen mit Demenz ist.
Das Planungsteam bewertet aus der Sicht der jeweiligen Fachrichtung die vorgestellten Materialien und Gegenstände auf ihre Eignung für Bauten für Menschen mit Demenz. Bei Unsicherheiten hilft der Besuch anderer Heime und Erfahrungen bei vergleichbaren Bauten. Der Architekt braucht auch in dieser Phase ganz konkrete Angaben zu den Anforderungen der Bewohner, damit er auch die Ausstattung entsprechend dem Konzept entwerfen kann.