Viele Bewohner:innen, die in den Räumen der Einrichtung unruhig oder teilnahmslos wirken, blühen im Freien auf. Sie sind dort interessiert, mitteilsam und können Situationen richtig interpretieren.
Auch wenn kognitive Fähigkeiten weitgehend verloren gegangen sind, werden Menschen mit Demenz auf einer tiefen, emotionalen Ebene von Natur berührt. Eine natürliche Umgebung, die Frieden, Ruhe und Schönheit ausstrahlt, wirkt ausgleichend, entspannend und zugleich anregend.
Als Freibereiche gelten beschützte Gärten oder große Terrassen und Balkone. Zwei Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein, damit ein beschützter Garten auch tatsächlich genutzt wird: Der Freibereich muss zum einen von den Gemeinschaftsräumen aus einsehbar und ohne Umweg direkt und „niederschwellig“ zu erreichen sein. Zum anderen muss er gefährdungsarm gestaltet sein (z. B. keine giftigen Pflanzen). Nur dann können es Pflegende verantworten und mit ihrem Bedürfnis nach Sicherheit vereinen, wenn Bewohner:innen ohne Begleitung allein in den Garten oder Freibereich gehen.
Aus Studien ist bekannt, dass Naturerleben und der Aufenthalt im Freien einen positiven Einfluss auf das Befinden und das Verhalten demenziell erkrankter Personen haben. Eine vergleichende Langzeitstudie in fünf Einrichtungen mit und ohne Freibereich ergab, dass die regelmäßige Nutzung des Außenraums einen Rückgang von herausforderndem Verhalten bewirkte und damit auch eine Verbesserung im Belastungserleben der Pflegenden mit sich brachte. Die Möglichkeit, sich frei bewegen zu können, ist darüber hinaus zentraler Bestandteil selbstbestimmten Handelns, besonders für motorisch aktive Bewohner:innen mit Demenz. Für sie ist es wichtig, dass sie ihren Bewegungsdrang ungehindert ausleben können.
Quellen:
Chalfont, G. (2010): Naturgestützte Therapie. Tier- und pflanzengestützte Therapie für Menschen mit Demenz planen, gestalten und ausführen. Bern u.a.: Huber.
Heeg, S.; Bäuerle, K. (2011): Freiräume: Gärten für Menschen mit Demenz. 3. Auflage. Frankfurt: Mabuse-Verlag.